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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.

§2 Zustandekommen des Vertrags
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware geliefert oder abgeholt bzw. installiert wird.

§3 Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
Alle Preise sind inkl. gesetzlicher MWST. und in EURO.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§4 Lieferzeit
Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht ebenfalls ab Zeitpunkt seines Annahmeverzugs auf den Käufer über.

§5 Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck des Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung und nicht offensichtliche Mängel 6 Monate nach Lieferung anzeigt. §§ 377, 378 HGB bleiben davon unberührt.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns, Ertragsausfalls oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Kaufsache untersagt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§7 Zahlungen
Die Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zu bezahlen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
35 Tage nach Rechnungsdatum ohne vollständigen Zahlungseingang erfolgt eine 1. Erinnerung bzw. 1. Mahnung.
Nach weiteren 14 Tagen ohne vollständigen Zahlungseingang erfolgt eine 2. Mahnung/Letzte Mahnung. Bei dieser 2. Mahnung wird ein Mahnzuschlag von 5,- € berechnet. Sollte nach weiteren 8 Tagen nach der Letzten Mahnung noch immer keine vollständige Zahlung erfolgt sein, so behalten wir uns vor, ein Inkassobüro einzuschalten oder gerichtliche Schritte einzuleiten. Wir behalten uns ebenfalls vor, die angegebene Adresse, Bankverbindung für eine Bonitätsprüfung des Käufers durch unser Inkassobüro durchführen zu lassen.

§8 Sonstiges
Bei Vertragsabschlüssen sind mündliche Nebenabsprachen nicht gültig. Nachnahmesendungen sowie unfreie Pakete werden von uns generell nicht angenommen. Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Wir weisen daraufhin, dass wir keine Haftung für externe Links auf unserer Homepage übernehmen. Bereits dem Kunden ausgehändigte Netzkarten sind bei nicht Freischaltung bzw. Stornierung des Vertrages an Hilz Elektrotechnik unbeschädigt wieder zurückzugeben, ansonsten werden Sie dem Kunden mit 25,-€ nach berechnet.
Bei Reparaturen werden Kostenpauschalen für Überprüfungen oder Kostenvoranschlag erhoben, die Höhe ist im Reparatur/Werkstattformular festgelegt.

§9 Erfüllungsort
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Kelheim.

Biburg, im November 2007